Datenschutzrichtlinie:

Es werden die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG beachtet.

Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang: Es dürfen personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verkehrsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf der Anbieter selbst oder ein von ihm im Sinne von § 11 BDSG Beauftragter, der seinen Sitz auch im EU-Ausland haben darf, personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden (§ 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).

Hinsichtlich der Verarbeitung von Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verkehrsdaten werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert, es sei denn der Kunde erhebt fristgerecht Einwendungen.

Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

  Deutschland (Mobilfunk) 15 Ct/Min  
  Wallis- und Futuna-Inseln (Mobilfunk) 43 Ct/Min  
  Kapverdische Inseln (Mobilfunk) 29 Ct/Min  
  Ascension  20 Ct/Min  
  Eritrea (Mobilfunk) 53 Ct/Min  
  Angola (Mobilfunk) 17.9 Ct/Min  
  Antigua und Barbuda  15 Ct/Min  

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